Krankenfahrten
Gerne übernehmen wir für Sie die Abwicklung der Formalitäten mit Ihr Krankenkasse !
Was die Kasse noch bezahlt
Fahrten die von der Krankenkasse übernommen und mit einem Transportschein von uns direkt abgerechnet werden:
Unter Nachweis eines Befreiungsausweises ohne gesetzliche Zuzahlung
- zur oder von einer stationären Behandlung
- zur Vor- oder Nachbehandlung eines stationären aufenthaltes
- zur ambulante Operationen
- zur Nachbehandlung einer ambulanten Operation
- zur ambulanten Augenoperation
- zur Nachbehandlung einer ambulanten Augenoperation
- zur Dialyse
- zur Chemo
- oder zur Strahlentherapie
Transportscheine erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder behandelten Facharzt!
Für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen
aG, Bl, H oder Pflegegrad 3 nur mit vorhergehender Genehmigung der Krankenkasse auch zu ambulanten Behandlungen oder Arztbesuchen.
Fahrten aus Anlass von Arbeits- oder Arbeitswegeunfällen werden von uns direkt mit den jeweiligen Berufsgenossenschaften abgerechnet. Z.B. zur oder von einer stationären Behandlung, ambulanten Operation oder zur stationären oder ambulanten Reha.
Fahrten zur oder von der Kur werden (nach vorhergehender Genehmigung der Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse) direkt abgerechnet.
Nehmen Sie Kontakt auf:
Hin & Her
Fahrservice
Schlierbacher Str 24
63633 Birstein
Inh. Jens Gröll
Tel: 06054/907567
Fax: 06054/907675
Handy: 01754156357
E-Mail :
jensgroell@t-online.de