Gesetzlicher Eigenanteil ( Zuzahlung)
Der Gesetzliche Eigenantel beträgt:
-10% des Fahrpreises
-mindestens jedoch 5 €
-höchstens 10€
Der gesetzliche Eigenanteil muss entrichtet werden, jedoch nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze.
Persönliche Belastungsgrenze
Die persönliche Belastungsgrenze bezeichnet die Summe an Zuzahlungen.
Die Ihnen seitens der Krankenkasse zugemutet wird.
Daher ist es wichtig, dass Sie alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen,
auch für Arzeneimittel etc., sammeln und Ihrer Krankenkasse einreichen.
Die Belastungsgrenze richtet sich nach Art der Erkrankung und beträgt derzeit 2% des Jahresbruttoeinkommens eines Haushalts und redutiert sich auf 1% bei chronischen Erkrankungen.
Nach Erreichen dieser Grenze erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis, der Sie von allen weiteren Zuzahlungen befreit; dieser Ausweis ist dem Fahrer vorzuzeigen, wenn Fahrten auf Basis einer ärztlichen Verordnung abgerechnet werden.
Tipp:
Bei langandauernten Behandlungen bieten viele Krankenkassen ihren Versicherten die Möglichkeit, den maximalen Zuzahlungsbetrag in einer Summe zu zahlen; Sie erhalten dann direkt den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse und brauchen zukünftiig keine Quittungen mehr zu sammeln.
Nehmen Sie Kontakt auf:
Hin & Her
Fahrservice
Schlierbacher Str 24
63633 Birstein
Inh. Jens Gröll
Tel: 06054/907567
Fax: 06054/907675
Handy: 01754156357
E-Mail :
jensgroell@t-online.de