Gesetzlicher Eigenanteil ( Zuzahlung)

 

Der Gesetzliche Eigenantel beträgt:

 

-10% des Fahrpreises

-mindestens jedoch 5 €

-höchstens 10€

 

 

Der gesetzliche Eigenanteil muss entrichtet werden, jedoch nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze.

 

 

Persönliche Belastungsgrenze 

 

Die persönliche Belastungsgrenze bezeichnet die Summe an Zuzahlungen.

Die Ihnen seitens der Krankenkasse zugemutet wird.

Daher ist es wichtig, dass Sie alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen,

auch für Arzeneimittel etc., sammeln und Ihrer Krankenkasse einreichen.

 

Die Belastungsgrenze richtet sich nach Art der Erkrankung und beträgt derzeit 2% des Jahresbruttoeinkommens eines Haushalts und redutiert sich auf 1% bei chronischen Erkrankungen.

 

Nach Erreichen dieser Grenze erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis, der Sie von allen weiteren Zuzahlungen befreit; dieser Ausweis ist dem Fahrer vorzuzeigen, wenn Fahrten auf Basis einer ärztlichen Verordnung abgerechnet werden.

 

Tipp:

Bei langandauernten Behandlungen bieten viele Krankenkassen ihren Versicherten die Möglichkeit, den maximalen Zuzahlungsbetrag in einer Summe zu zahlen; Sie erhalten dann direkt den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse und brauchen zukünftiig keine Quittungen mehr zu sammeln.

Nehmen Sie Kontakt auf:

Hin & Her

Fahrservice

Schlierbacher Str 24

63633 Birstein

 

Inh. Jens Gröll

 

 

Tel:  06054/907567

Fax:  06054/907675

Handy: 01754156357

 

E-Mail :

jensgroell@t-online.de