Grundsätzliches zu Krankenfahrten:

 

 Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt  werden.

( Dies ist i.d.R. unbürokratisch möglich, bspw. bei Dialyse, Chemo- oder  Strahlentherapie )

 

Gerne übernehmen wir das für Sie !

 

 Ausnahmen:

 

-Fahrten zu und von stationären Behandlungen

 (Transportscheine erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Fragen Sie ihn danach     !)

 

-Für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den  Merkzeichen 

 aG, H oder Bl oder Pflegegrad 3 mit vorhergehender Genehmigung der   Krankenkasse.

 

-Fahrten nach Augenoperationen, die einen stationären Aufenthalt  ersetzen.

 

Es genügt in diesen Fällen eine ärztliche Verordnung der Personenbeförderung (Transportschein)

Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, fällt der gesetzliche Eigenanteil an.

 

Fahrten zu ambulanten Behandlungen:

 

(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)

 

Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit Pflegegrad 3 nur mit vorhergehender Genehmigung  der Krankenkasse.

 

Haben Sie Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne weiter  

Nehmen Sie Kontakt auf:

Hin & Her

Fahrservice

Schlierbacher Str 24

63633 Birstein

 

Inh. Jens Gröll

 

 

Tel:  06054/907567

Fax:  06054/907675

Handy: 01754156357

 

E-Mail :

jensgroell@t-online.de