Grundsätzliches zu Krankenfahrten:
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden.
( Dies ist i.d.R. unbürokratisch möglich, bspw. bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie )
Gerne übernehmen wir das für Sie !
Ausnahmen:
-Fahrten zu und von stationären Behandlungen
(Transportscheine erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Fragen Sie ihn danach !)
-Für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen
aG, H oder Bl oder Pflegegrad 3 mit vorhergehender Genehmigung der Krankenkasse.
-Fahrten nach Augenoperationen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen.
Es genügt in diesen Fällen eine ärztliche Verordnung der Personenbeförderung (Transportschein)
Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, fällt der gesetzliche Eigenanteil an.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen:
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit Pflegegrad 3 nur mit vorhergehender Genehmigung der Krankenkasse.
Haben Sie Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne weiter
Nehmen Sie Kontakt auf:
Hin & Her
Fahrservice
Schlierbacher Str 24
63633 Birstein
Inh. Jens Gröll
Tel: 06054/907567
Fax: 06054/907675
Handy: 01754156357
E-Mail :
jensgroell@t-online.de