Was die Kasse zahlt
Fahrten die von der Krankenkasse übernommen und mit einem Transportschein von uns direkt abgerechnet werden können:
Voraussetzungen:
- Für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem der Merkzeichen "aG - Bl - H",
oder Pflegegrad 3 (mit vorhergehender Genehmigung Ihrer Krankenkasse) auch zu ambulanten Behandlungen oder Arztbesuchen.
- Krankenfahrten bei Arbeits- oder Arbeitswegeunfällen, können von uns direkt mit der jeweiligen Berufsgenossenschafte abgerechnet werden.
- Auch Fahrten zu oder von einer Reha (Kur),können (nach vorhergehender Genehmigung Ihres Rentenversicherungsträgers oder Ihrer Krankenkasse) von uns direkt abgerechnet werden.
Transportschein:
Einen Transportschein benötigen Sie in jedem Fall - diesen erhalten Sie in der Regel von Ihrem Hausarzt, Facharzt, oder der behandelten Stelle, z.B. einem Krankenhaus.
Zuzahlung:
Sollten Sie nicht von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse befreit sein, fällt diese bei jeder Krankenfahrt an.
Sind Sie von der Zuzahlung befreit, so erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis.
Diesen legen Sie uns bitte zur Kenntnis vor.
Höhe der gesetzlichen Zuzahlung:
mindestens 5,-€ pro Fahrt
höchstens 10,-€ pro Fahrt
(je nach Entfernung)
Die Zuzahlung wird in der Regel im Fahrzeug, in bar
kassiert (Quittung kann gerne ausgestellt werden).
Bei Serienfahrten (Dialysen, Bestrahlungen, Chemotherapien),
erhalten Sie von uns monatlich eine Rechnung über die
geleistete Zuzahlung.
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