Der Gesetzliche Eigenantel beträgt:
- 10% des Fahrpreises
- mindestens jedoch 5 € / pro Fahrt
- höchstens 10€ / pro Fahrt
Den gesetzliche Eigenanteil erhebt Ihre Krankenkasse und dieser muss bei uns entrichtet werden, jedoch nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze.
Persönliche Belastungsgrenze:
Die persönliche Belastungsgrenze bezeichnet die Summe an Zuzahlungen, welche Ihnen seitens der Krankenkasse zugemutet werden dürfen.
Daher ist es wichtig, dass Sie alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen, auch für Arzeneimittel etc., sammeln und bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Die Belastungsgrenze richtet sich nach Art der Erkrankung und beträgt derzeit 2% des Jahresbruttoeinkommens eines Haushalts und reduziert sich auf 1% bei chronischen Erkrankungen.
Nach Erreichen dieser Grenze erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis, welcher Sie von allen weiteren Zuzahlungen befreit; dieser Ausweis ist dem Fahrer vorzuzeigen, wenn Fahrten auf Basis einer ärztlichen Verordnung abgerechnet werden.
Tipp:
Bei langandauernten Behandlungen bieten viele Krankenkassen ihren Versicherten die Möglichkeit, den maximalen Zuzahlungsbetrag in einer Summe zu zahlen; Sie erhalten dann direkt den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse und brauchen zukünftiig keine Quittungen mehr zu sammeln.
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